Zum Inhalt springen

    Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt — Was Unternehmen wissen müssen

    März 2026 10 Min Lesezeit

    Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eines der besten Förderprogramme für Weiterbildung im Mittelstand. Aber kaum jemand kennt die Details. Dabei können Unternehmen damit ihre Mitarbeiter weiterbilden — und der Staat übernimmt bis zu 100% der Kosten. Klingt zu gut? Ist es aber nicht. Hier ist, was du wissen musst.

    Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

    Das QCG wurde 2019 eingeführt und seitdem mehrfach erweitert. Es ermöglicht Unternehmen, Mitarbeiter weiterzubilden, deren Arbeitsplatz durch den Strukturwandel — insbesondere Digitalisierung und KI — bedroht oder verändert wird. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

    Das Besondere: Es geht nicht um Arbeitslose. Es geht um Menschen, die in Beschäftigung sind. Das Gesetz fördert Weiterbildung, bevor es zu spät ist — präventiv statt reaktiv.

    Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 2024

    Nur 15% der förderfähigen Unternehmen in Deutschland nutzen das Qualifizierungschancengesetz aktiv. Der Hauptgrund: Unkenntnis über die Fördermöglichkeiten und den Antragsprozess.

    Wer wird gefördert?

    Grundsätzlich alle Unternehmen, deren Mitarbeiter von Strukturwandel betroffen sind. In der Praxis bedeutet das:

    • Mitarbeiter, deren Tätigkeiten durch Digitalisierung oder KI verändert werden
    • Mitarbeiter, die in Engpassberufen arbeiten und sich weiterqualifizieren sollen
    • Mitarbeiter in KMU (kleine und mittlere Unternehmen) — hier sind die Fördersätze besonders hoch
    • Ältere Mitarbeiter (ab 45) und Geringqualifizierte — volle Förderung möglich

    Wichtig: Die Weiterbildung muss über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger laufen und mindestens 120 Stunden umfassen.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße ab:

    • Unter 10 Mitarbeiter: Bis zu 100% der Weiterbildungskosten
    • 10-249 Mitarbeiter: Bis zu 50-100% der Weiterbildungskosten + bis zu 75% Lohnkostenzuschuss
    • 250-2.500 Mitarbeiter: Bis zu 25-50% der Weiterbildungskosten + bis zu 50% Lohnkostenzuschuss
    • Über 2.500 Mitarbeiter: Bis zu 15-25% der Weiterbildungskosten + bis zu 25% Lohnkostenzuschuss

    Für den typischen Mittelstand mit 20-250 Mitarbeitern bedeutet das: Im besten Fall zahlt die Agentur für Arbeit die gesamte Weiterbildung und den Großteil des Gehalts während der Freistellung.

    QCG vs. BAFA vs. KOMPASS — Welches Programm passt?

    Das Qualifizierungschancengesetz ist nicht das einzige Förderprogramm. Zwei weitere Programme werden häufig verwechselt oder übersehen:

    Programm

    Förderhöhe & Zielgruppe

    QCG (Qualifizierungschancengesetz)
    Bis 100% Weiterbildung + 75% Lohn — für alle Unternehmensgrößen
    BAFA-Förderung
    Bis 80% Beratungskosten (max. 2.800€) — nur KMU bis 250 MA
    KOMPASS
    Bis 90% Maßnahmenkosten — nur Solo-Selbstständige & <10 MA

    Qualifizierungschancengesetz (QCG) Für wen: Unternehmen jeder Größe, deren Mitarbeiter von Strukturwandel betroffen sind — insbesondere durch Digitalisierung und KI. Was wird gefördert: Weiterbildungskosten und Lohnkosten während der Freistellung. Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen und über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger laufen. Förderhöhe: Bis zu 100% der Weiterbildungskosten + bis zu 75% Lohnkostenzuschuss, abhängig von Unternehmensgröße. Beantragt bei: Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service)

    BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Für wen: KMU mit maximal 250 Mitarbeitern und maximal 50 Mio. € Jahresumsatz. Besonders attraktiv für Unternehmen, die strategische Beratung brauchen — nicht nur Schulung. Was wird gefördert: Unternehmensberatung, z.B. Kompetenzanalyse, Strategieberatung, Digitalisierungsberatung. Keine direkten Weiterbildungskosten. Förderhöhe: Bis zu 80% der Beratungskosten (maximal 2.800€ pro Beratung in den neuen Bundesländern, 2.000€ in den alten). Beantragt bei: BAFA über zugelassene Leitstellen

    KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) Für wen: Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern. Was wird gefördert: Qualifizierung und Coaching zur Stärkung der unternehmerischen Kompetenz. Auch digitale Weiterbildungen. Förderhöhe: Bis zu 90% der Maßnahmenkosten. Beantragt bei: Agentur für Arbeit

    Tipp: Programme kombinieren

    Viele Unternehmen nutzen die BAFA-Förderung für die initiale Beratung und Kompetenzanalyse — und das QCG anschließend für die eigentliche Qualifizierung. So werden beide Phasen gefördert, und der Eigenanteil sinkt auf ein Minimum.

    Geförderte Qualifizierung für dein Unternehmen

    Zur Qualifizierung

    Welche Voraussetzungen gibt es?

    Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

    • Die Weiterbildung muss zukunftsrelevant sein (Digitalisierung, KI, neue Prozesse)
    • Sie muss über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden
    • Mindestens 120 Stunden Umfang
    • Die letzte vergleichbare Weiterbildung liegt mindestens 4 Jahre zurück
    • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung ist hilfreich, aber nicht immer Pflicht

    Wie beantragst du die Förderung?

    Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. In der Praxis sieht der Prozess so aus:

    1. Bedarf klären — Welche Mitarbeiter sollen weitergebildet werden? In welchen Bereichen?
    2. Bildungsträger auswählen — Muss AZAV-zertifiziert sein
    3. Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen — Vor Beginn der Weiterbildung
    4. Genehmigung abwarten — Dauert in der Regel 2-4 Wochen
    5. Qualifizierung durchführen — Mitarbeiter werden freigestellt

    Klingt bürokratisch? Muss es nicht sein. Mit der richtigen Begleitung ist der Prozess deutlich einfacher, als er auf dem Papier aussieht.

    Rechenbeispiel: So viel spart ein Unternehmen mit QCG

    Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen mit 50 Mitarbeitern möchte 5 davon im Bereich Digitalisierung und KI weiterbilden.

    Ohne QCG-Förderung

    Mit QCG-Förderung (KMU)

    Weiterbildungskosten: 40.000€
    0€ (100% gefördert)
    Lohnkosten (anteilig): 30.000€
    7.500€ (75% gefördert)
    Gesamtkosten: 70.000€
    7.500€

    62.500€

    Ersparnis durch QCG-Förderung

    Rechenbeispiel: 5 MA, 3 Monate berufsbegleitend, Ø 4.000€ brutto/Monat

    Dazu kommt der langfristige Nutzen: höhere Produktivität, weniger Fluktuation, interne Kompetenz statt externe Dienstleister. Eine Investition, die sich innerhalb weniger Monate amortisiert.

    Die häufigsten Fehler bei der Beantragung

    Achtung: Häufigste Fehler vermeiden

    Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden — rückwirkend geht nicht. Ohne AZAV-Zertifizierung des Bildungsträgers keine Förderung. Und ohne nachvollziehbare Bedarfsanalyse lehnt die Agentur für Arbeit den Antrag ab.

    • Zu spät anfangen — Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Rückwirkend geht nicht.
    • Falschen Bildungsträger wählen — Ohne AZAV-Zertifizierung keine Förderung.
    • Bedarfsanalyse fehlt — Die Agentur für Arbeit will nachvollziehen können, warum die Weiterbildung nötig ist.
    • Mitarbeiter nicht einbeziehen — Qualifizierung funktioniert nur, wenn die Betroffenen mitziehen.

    Fazit: Lohnt sich das?

    Kurz: Ja. Wenn du Mitarbeiter hast, deren Fähigkeiten nicht mehr zu den Anforderungen passen — und das betrifft die meisten Unternehmen im Mittelstand — dann ist das Qualifizierungschancengesetz ein enormer Hebel. Du entwickelst dein Team weiter, stärkst die Bindung, sparst Recruitingkosten — und der Staat bezahlt den Großteil.

    Der erste Schritt: Ein 15-minütiges Erstgespräch. Wir klären, ob und wie dein Unternehmen profitieren kann. Kostenlos und unverbindlich.

    Dennis Teubner
    Dennis Teubner

    Berater für Kompetenzentwicklung im Mittelstand

    Brauchst du Unterstützung?

    Erstgespräch buchen